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   VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09   

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https://dejure.org/2009,34742
VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09 (https://dejure.org/2009,34742)
VK Bund, Entscheidung vom 30.10.2009 - VK 1-188/09 (https://dejure.org/2009,34742)
VK Bund, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - VK 1-188/09 (https://dejure.org/2009,34742)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 21 KR 35/09

    Handelsregisterauszug veraltet: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09
    Des Weiteren handelt es sich bei den zu beurteilenden Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V um öffentliche Lieferaufträge im Sinne des § 99 Abs. 1 und 2 GWB (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009, L 21 KR 35/09 SFB).

    Der Unterschied zu den bisherigen wirkstoffbezogenen Ausschreibungen der Ag, die vergaberechtlich nicht beanstandet wurden (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009, L 21 KR 35/09 SFB), liegt hier allein darin, dass in dem streitgegenständlichen Los nunmehr topische Darreichungsformen eingeschlossen sind.

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09
    Insbesondere handelt es sich bei den Ag, die als Krankenkassen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) sind, um öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V) und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09
    Im Hinblick auf die Funktion des Nachprüfungsverfahrens, den Primärrechtsschutz zu gewährleisten, ist ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussichten des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2007, VII-Verg 32/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09
    Insbesondere handelt es sich bei den Ag, die als Krankenkassen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) sind, um öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V) und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 05.12.2007 - 1 Verg 7/07

    Vergabeverfahren: Auslegung der Leistungsbeschreibung und Transparenz der

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09
    Eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung ist damit Ausfluss der in § 97 Abs. 1 und 2 GWB niedergelegten Grundsätze und Voraussetzung für eine faire, transparente und wettbewerbsorientierte Entscheidung über den Zuschlag (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Dezember 2007, 1 Verg 7/07; VK Südbayern, Beschluss vom 16. Januar 2009, Z3.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2009 - L 11 WB 381/09

    Krankenversicherung - Ausschreibung - Rabattvertrag - Zulassung nur bestimmter

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09
    Substituierbarkeit nach den Voraussetzungen des § 129 Abs. 1 SGB V erforderlich (siehe hierzu LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - Verg 32/07

    Unwirksamkeit einer in Vergabeunterlagen enthaltenen AGB-Klausel über die

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09
    Im Hinblick auf die Funktion des Nachprüfungsverfahrens, den Primärrechtsschutz zu gewährleisten, ist ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussichten des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2007, VII-Verg 32/07).
  • VK Bund, 03.07.2009 - VK 1-107/09

    Rahmenvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09
    Insbesondere handelt es sich bei den Ag, die als Krankenkassen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) sind, um öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V) und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
  • VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    Für die Vergleichbarkeit der Angebote kommt es also allein darauf an, dass die abgegebenen Angebote geeignet sind, den in der Leistungsbeschreibung eindeutig und erschöpfend beschriebenen Bedarf des öffentlichen Auftraggebers zu decken - den öffentlichen Auftraggeber trifft diesbezüglich die Pflicht, durch eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung i.S.d. § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A für die Vergleichbarkeit der Angebote zu sorgen (vgl. hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 30. Oktober 2009, VK 1-188/09, und vom 10. November 2009, VK 1- 191/09).
  • VK Bund, 25.11.2010 - VK 1-112/10

    Lieferung von elektrischer Energie (Vollstromversorgung) für den Zeitraum

    Dieser Regelung liegt die Erwägung zugrunde, dass eine transparente und für alle Bieter chancengleiche Angebotswertung nur stattfinden kann, wenn die Angebote aller Wettbewerber den gleichen Bedingungen unterworfen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Oktober 2010, VII-Verg 46/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 5. Dezember 2007, 1 Verg 7/07 m.w.N.; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 10. Dezember 2009, VK 1-188/09).
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